AGB

AGB|Philipp Lindner Sound And Lighting

§1 Vertragspartner

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für eine DJ-Dienstleistungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) und dem Auftragnehmer Philipp Lindner (nachfolgend DJ-Phil genannt).

§2 Angebot und Vertrag

  • Der Kunde beauftragt DJ-Phil mit der Bereitstellung gewünschtem Equipment, sowie die Erbringung einer DJ-Dienstleistung.
  • Die Bindefrist für ein schriftlich bereitgestelltes Angebot beträgt 4 Wochen. Dies gilt auch für die mit Angebot verbundene Terminreservierung.
  • Eine endgültige Buchung kommt erst mit einer Angebotsannahme und einer Auftragsbestätigung zustande. Die Kommunikation erfolgt mittels E-Mail.
  • Mündliche Absprachen / Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

§3 Preise

Alle DJ-Leistungen werden als Festpreis (Brutto) angeboten. Entsprechend §19 UStG weisen wir keine Mehrwertsteuer aus. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten und vereinbarten Gage.

§4 Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:

  • Bis vier Wochen vor Veranstaltung wird keine Stornogebühr verrechnet.
  • Bis drei Wochen vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Gage berechnet.
  • Bis zwei Wochen vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gage berechnet.
  • Bis eine Woche vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 75% der vereinbarten Gage berechnet.

Sollte es nach Stornierung durch Kunden zu einem Ersatz-Auftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.

Ein Rücktritt durch DJ-Phil erfolgt nur aus zwingenden Gründen (Krankheit, etc.). Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. DJ-Phil versucht einen angemessenen Ersatz bereitzustellen. Ein Anspruch auf einen Ersatz zu den gleichen Konditionen besteht nicht.

Der DJ wird den Kunden so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ärztliches Attest.

Im Falle der Nichterfüllung einer dieser Bedingungen verpflichtet sich der DJ zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 20% des vereinbarten Betrags.

Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, etc.), werden beide Vertragsparteien vom Vertrag freigestellt.

§5 Veranstaltungsort

  • Am Veranstaltungsort muss eine Stromversorgung (220V – 230V) entsprechend der VDE-Vorschriften zur Verfügung stehen. Im Idealfall zwei getrennte Stromkreise.
  • Der Veranstaltungsort muss trocken und der Untergrund gut befestigt sein. Es wird von einer ausreichenden Klimatisierung ausgegangen.
  • Der Veranstaltungsraum sollte über einen barrierefreien Weg erreichbar sein.

§6 Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

Vorherige Absprachen zur musikalischen Gestaltung des Programms zwischen dem Kunden und DJ Phil sind möglich und erwünscht. Für den Erfolg der künstlerischen Darbietung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

§7 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.